Versorgung mit Hilfsmitteln/ Orthesen/ Einlagen

Bei vielen Krankheitsbildern stehen den Patienten zur besseren Alltagsbewältigung und der Unterstützung der Selbständigkeit technische Hilfsmittel zu, dessen Kosten von den Krankenkassen ohne Weiteres übernommen werden.


Ebenso gibt es zahlreiche Orthesen zur Gelenkentlastung, bei Schmerzen, nach Unfällen oder Verletzungen, die ich verschreiben kann.


In Kooperation mit einem Orthopädietechniker versorge ich Sie auch mit entsprechenden Einlagen, je nach Ihren individuellen Bedürfnissen.


Besuchen Sie mich mit Ihrem Anliegen, ich werde Sie untersuchen, Sie gerne beraten und Ihnen entsprechend die notwendigen Alltagshilfen rezeptieren.


Wann ist diese Versorgung notwendig?


  • bei Fehlstellungen oder Schäden des Haltungs- und Bewegungsapparates
  • bei Gangunsicherheit (z.B. Gehstock oder Gehwagen)
  • bei aktiviertem Gelenkverschleiß (z.B. Kniebandage, Sprunggelenkbandage)
  • bei Gelenkschmerzen oder nach Ops oder Verletzungen zur Entlastung (Orthesen)
  • nach Wirbelkörperfrakturen (Rückenstützmieder)
  • bei Inmobilität (z.B. Toilettenhochsitz, Duschsitz)
  • bei durchgetretenem Fußgewölbe (Einlagen)
  • bei Achsenfehlstellungen oder Kniescheibenproblemen (Schuhkorrektur oder Einlagen)
  • bei Steifhalssyndrom oder Schleudertrauma (Halsstütze)



Verordnung von Heilmitteln

Viele Krankheitsbilder im orthopädischen Bereich erfordern eine spezielle Behandlung  im Muskelaufbau und dem Erreichen der vollständigen Belastungs und Funktionsfähigkeit.


Auch entzündliche Veränderungen und Reizungen von Sehnen, Schleimbeuteln, Gelenken und Muskeln benötigen ihre eigenen Therapiemethoden.


Die Verordnung von Heilmitteln, wie Krankengymnastik, Massagen physikalische Therapie (Wärmebehandlungen z.B. Heiße Rolle, Heißluft, Fango und Kältetherapie), Bestrahlungen, Reizstrom, Ultraschall und manuelle Therapie sind hier nur ein kleiner Anteil der verordnungsfähigen Möglichkeiten und oft unumgänglich. Individuell nach Ihrem Beschwerdebild werde ich Sie beraten, untersuchen und Ihnen die notwendigen Rezepte für diese Behandlungen ausstellen.


Bei welchen Krankheitsbildern sind Heilmittelverordnungen wichtig?


  • nach frischen Operationen
  • bei entzündlichen Gelenkprozessen
  • bei Sehnenreizungen und Überlastungen
  • nach Bandscheibenvorfällen
  • bei Gelenkverschleiß
  • bei Rückenschmerzen
  • bei Gelenkschmerzen
  • bei Schleimbeutelentzündungen
  • Muskelverspannungen oder Schmerzen




Insgesamt bei Schmerzen und Problemen des gesamten Bewegungsapparates.